DE 1. VERTRAGSBESTIMMUNGEN
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sämtliche
Kaufverträge zwischen der Ascot Gruppo Ceramiche S.r.l. und dem Käufer.
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Offerten, eingeräumte
Gutschriften oder Rabatte, die mit unseren Vertretern oder anderen Vermittlern
vereinbart werden, sind ohne schriftliche Genehmigung unserer Hauptverwaltung
nicht gültig. Sollten sich eine oder mehrere dieser Vertragsbedingungen als
ungültig erweisen, behalten die Allgemeinen Gesch
äftsbedingungen insgesamt
ihre Gültigkeit; die ungültigen Teile werden durch Vereinbarungen ersetzt, die
dem ursprünglichen Willen der Parteien möglichst entsprechen. Jede Offerte,
jede Bestellannahme und jede Lieferung durch den Verkäufer erfolgt zu den
vorliegenden Geschäftsbedingungen, es sei denn, der Verkäufer erklärt schriftlich
etwas Anderes; die Annahme dieser Offerten und die Annahme der Produkte
vom Verkäufer implizieren daher die Einwilligung der Käufer in die vorliegenden
Geschäftsbedingungen, die von schriftlichen Vereinbarungen zwischen den
Parteien ergänzt werden können. Als Ausführungsort des Kaufvertrags wird
üblicherweise der Sitz des Verkäufers vereinbart.
2. GEGENSTAND DER LIEFERUNG UND AUFTRAGSBESTÄTIGUNG
Die Abbildungen und die Beschreibungen in den Katalogen und Listen,
alle unsere Veröffentlichungen und die Muster sind nicht bindend, sondern
dienen als Richtwerte.
Die Maße der Produkte, die Kalibrierungen unterliegen, vor allem der Bodenbeläge
aus glasiertem Hartporzellan und Feinsteinzeug, sind mit den üblichen
Toleranzen zu verstehen. Bei den Angaben zu den Farbnuancen der Materialien
handelt es sich stets um annähernde Angaben; eventuelle Abweichungen in
den Farbnuancen stellen keinen Materialfehler dar und können nicht als solche
beanstandet werden. Die in unseren Listen angegebenen Maße, Gewichte
und Eigenschaften sind als Richtwerte zu verstehen. Die Lieferung umfasst
ausschließlich die in der Auftragsbestätigung oder in anderen schriftlichen
Mitteilungen des Verkäufers angegebenen Leistungen, Materialien und
Mengen. Der Text in der Auftragsbestätigung des Verkäufers hat auf jeden
Fall mehr Gewicht als ein anders lautender Text einer eventuellen Offerte
oder der Bestellung. Eine Bestellung, die nicht schriftlich bestätigt wurde,
kann in keinem Fall als angenommen betrachtet werden, es sei denn, sie wird
durch den Verkäufer durch schriftliche Mitteilung, dass die Ware bereit steht,
Versandmitteilung oder Auslieferung der Produkte ausgeführt. Eine teilweise
Ausführung der Bestellung ohne vorherige Bestätigung gilt nicht als Annahme
der gesamten Bestellung, sondern als teilweise Bestätigung bezüglich der
ausgelieferten Ware. In diesem Fall gilt die Auslieferung der Ware an das
Unternehmen als Annahme des neuen Vertragsangebots durch den Käufer.
Ware, die fälschlicherweise oder in zu großen Mengen vom Käufer bestellt wurde,
sowie unverkaufte Ware wird nicht vom Verkäufer zurückgenommen.
3. LIEFERUNG
Die Lieferung erfolgt ab Werk des Verkäufers in Solignano di Castelvetro
(Modena). Der Warentransport erfolgt stets auf Risiko und Gefahr des Käufers;
jede Haftung unsererseits endet mit der Übergabe an das Unternehmen. Der
Käufer trägt daher auch die Risiken im Zusammenhang mit eventuellen Brüchen,
Manipulationen und/oder Beschädigungen. Der Versand von Sendungen ins
Ausland auf dem See- oder Landweg erfolgt entsprechend den von Fall zu Fall
vereinbarten Bedingungen, die in den von der Internationalen Handelskammer
genehmigten „Incoterms“ aufgeführt sind.
4. LIEFERFRISTEN
Die für die Lieferung der Ware vereinbarten Fristen sind zugunsten beider
Vertragsparteien auszulegen. Die Lieferfristen sind lediglich Richtwerte und
nicht definitiv. Eventuelle Verzögerungen bei der Lieferung, Unterbrechungen,
vollständige oder teilweise Aussetzungen der Lieferungen berechtigen den Käufer
nicht zur Stornierung der Bestellungen oder zur Forderung von Schadensersatz
für eventuelle direkte oder indirekte Schäden.
Der Verkäufer behält sich ausdrücklich das Recht vor, jede Bestellung in
Teillieferungen auszuführen. Zwischenzeitlich vereinbarte Vertragsänderungen
bewirken eine Verlängerung der Lieferfrist um die ursprünglich vereinbarte
Frist. Bei Lieferverzögerungen von mehr als 30 Tagen kann der Käufer nach
der vorschriftsmäßigen Inverzugsetzung die Annahme weiterer Lieferungen
verweigern und bezüglich des noch nicht ausgelieferten Teils der Ware vom
Vertrag zurücktreten. Beim Rücktritt vom Vertrag bezüglich des noch nicht
ausgelieferten Teils der Ware aufgrund einer Verzögerung müssen nur die
tatsächlich ausgelieferten Artikel bezahlt werden. Schadensersatzzahlungen oder
Entschädigungen sind ausgeschlossen.
5. HÖHERE GEWALT
Der Verkäufer übernimmt keinerlei Haftung gegenüber dem Käufer für eine
eventuelle Nichterfüllung des Vertrags, die durch Ereignisse verursacht wurde,
welche sich seiner Kontrolle entziehen, wie zum Beispiel nicht erfolgte oder
verspätete Lieferung von Werkstoffen durch die Lieferanten, Schäden an den
Anlagen, Streiks oder andere Gewerkschaftsaktionen, Stromunterbrechungen,
Unterbrechungen oder Probleme im Verkehrswesen. Jedes Ereignis höherer
Gewalt führt dazu, dass die Fristen während der gesamten Zeit, in der es
andauert, ausgesetzt werden. Sollte der Vertrag infolge von Ereignissen höherer
Gewalt nicht innerhalb von 60 Tagen nach dem vereinbarten Termin ausgeführt
werden können, hat jede der beiden Parteien die Möglichkeit, von dem Vertrag
zurückzutreten. In diesem Fall ist die Rücktrittserklärung der Gegenseite innerhalb
von 10 Tagen nach Ablauf der oben aufgeführten 60 Tage per Einschreiben mit
Antwortschein oder zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC) zuzustellen; gegenseitige
Ansprüche auf Entschädigung oder Schadensersatz sind ausgeschlossen.
6. PREISE UND ZAHLUNGSFRISTEN
Die in den geltenden Katalogen ausgewiesenen Produktpreise verstehen sich ab
Werk. Daraus folgt, dass alle weiteren Kosten oder Aufwendungen in Verbindung
mit Versand, Lieferung und/oder Fracht ausschließlich der Käufer trägt. Die Preise
verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer, die
wie in der Rechnung ausgewiesen zu entrichten ist. Als Zahlungsort gilt unser
Geschäftssitz in Solignano di Castelvetro (Modena); auch bei der Ausstellung
von Tratten, Bankquittungen oder LCR bzw. bei der Ausgabe von Wechseln: Eine
eventuelle Abweichung von den oben beschriebenen Bestimmungen gilt nur,
wenn sie von uns in schriftlicher Form genehmigt wurde. Eine - auch teilweise
- verspätete Bezahlung unserer Rechnungen nach der vereinbarten Frist führt
wie gesetzlich vorgesehen automatisch dazu, dass Verzugszinsen fällig werden;
diese werden gemäß den Bestimmungen des GvD. Nr. 192 vom 9. November
2012 berechnet. Eine - auch teilweise - unterlassene oder verspätete Bezahlung
der Rechnungen, aus welchen Gründen auch immer, gibt dem Verkäufer
unbeschadet jeder anderen Maßnahme das Recht, die vorzeitige Bezahlung der
übrigen Lieferungen zu fordern oder alternativ dazu das Recht, die Lieferungen
auszusetzen oder die laufenden Verträge zu kündigen, auch wenn diese sich nicht
auf die betreffenden Zahlungen beziehen, sowie das Recht auf Schadensersatz
für eventuelle Schäden. Eine Verrechnung durch den Käufer mit eventuell
gegenüber dem Verkäufer bestehenden Forderungen ist nicht zulässig.
Für die Rechnungsstellung gelten die Preise auf der am Tag der Lieferung
geltenden Preisliste. Im Falle einer Preisänderung zwischen der
Auftragsbestätigung und dem Tag der Auslieferung hat der Verkäufer das Recht,
die vereinbarten Preise an die neue Situation anzupassen. Sollte der besagte
Preis den zum Zeitpunkt der Bestellung vereinbarten Preis um 20 % übersteigen,
ist der Käufer berechtigt, vom Kauf zurückzutreten, indem er den Verkäufer
binnen der zwingend einzuhaltenden Frist von 10 Tagen nach Erhalt der Mitteilung
über die Preiserhöhung schriftlich per Einschreiben mit Antwortschein oder
zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC) über seinen Rücktritt informiert. In Ermangelung
einer solchen Mitteilung gilt der neue Preis als akzeptiert.
7. SOLVE ET REPETE
Vor der vollständigen Bezahlung des Preises kann keinerlei Beanstandung
vorgenommen werden oder Streitfall eröffnet werden und in Erwägung gezogen
werden bezüglich der Qualität der Ware, Mängeln oder Fehlern oder jeglichem
anderen Vertragsaspekt, und es kann auch keinerlei Klage eingereicht werden.
8. EIGENTUMSVORBEHALT
Falls die Zahlung wie vertraglich vereinbart ganz oder teilweise nach der
Lieferung geleistet werden muss, bleiben die gelieferten Produkte bis zur
vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises Eigentum des Verkäufers. Die
Ware, die Gegenstand des Eigentumsvorbehalts ist, muss vom Käufer physisch
getrennt aufbewahrt und als Eigentum des Verkäufers deklariert werden. Der
Käufer darf Waren, die Gegenstand eines Eigentumsvorbehalts des Verkäufers
sind, nicht außerhalb seiner üblichen Geschäftsbedingungen verkaufen und