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DE 1. VERTRAGSBESTIMMUNGEN

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sämtliche

Kaufverträge zwischen der Ascot Gruppo Ceramiche S.r.l. und dem Käufer.

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Offerten, eingeräumte

Gutschriften oder Rabatte, die mit unseren Vertretern oder anderen Vermittlern

vereinbart werden, sind ohne schriftliche Genehmigung unserer Hauptverwaltung

nicht gültig. Sollten sich eine oder mehrere dieser Vertragsbedingungen als

ungültig erweisen, behalten die Allgemeinen Gesch

äftsbedingungen insgesamt

ihre Gültigkeit; die ungültigen Teile werden durch Vereinbarungen ersetzt, die

dem ursprünglichen Willen der Parteien möglichst entsprechen. Jede Offerte,

jede Bestellannahme und jede Lieferung durch den Verkäufer erfolgt zu den

vorliegenden Geschäftsbedingungen, es sei denn, der Verkäufer erklärt schriftlich

etwas Anderes; die Annahme dieser Offerten und die Annahme der Produkte

vom Verkäufer implizieren daher die Einwilligung der Käufer in die vorliegenden

Geschäftsbedingungen, die von schriftlichen Vereinbarungen zwischen den

Parteien ergänzt werden können. Als Ausführungsort des Kaufvertrags wird

üblicherweise der Sitz des Verkäufers vereinbart.

2. GEGENSTAND DER LIEFERUNG UND AUFTRAGSBESTÄTIGUNG

Die Abbildungen und die Beschreibungen in den Katalogen und Listen,

alle unsere Veröffentlichungen und die Muster sind nicht bindend, sondern

dienen als Richtwerte.

Die Maße der Produkte, die Kalibrierungen unterliegen, vor allem der Bodenbeläge

aus glasiertem Hartporzellan und Feinsteinzeug, sind mit den üblichen

Toleranzen zu verstehen. Bei den Angaben zu den Farbnuancen der Materialien

handelt es sich stets um annähernde Angaben; eventuelle Abweichungen in

den Farbnuancen stellen keinen Materialfehler dar und können nicht als solche

beanstandet werden. Die in unseren Listen angegebenen Maße, Gewichte

und Eigenschaften sind als Richtwerte zu verstehen. Die Lieferung umfasst

ausschließlich die in der Auftragsbestätigung oder in anderen schriftlichen

Mitteilungen des Verkäufers angegebenen Leistungen, Materialien und

Mengen. Der Text in der Auftragsbestätigung des Verkäufers hat auf jeden

Fall mehr Gewicht als ein anders lautender Text einer eventuellen Offerte

oder der Bestellung. Eine Bestellung, die nicht schriftlich bestätigt wurde,

kann in keinem Fall als angenommen betrachtet werden, es sei denn, sie wird

durch den Verkäufer durch schriftliche Mitteilung, dass die Ware bereit steht,

Versandmitteilung oder Auslieferung der Produkte ausgeführt. Eine teilweise

Ausführung der Bestellung ohne vorherige Bestätigung gilt nicht als Annahme

der gesamten Bestellung, sondern als teilweise Bestätigung bezüglich der

ausgelieferten Ware. In diesem Fall gilt die Auslieferung der Ware an das

Unternehmen als Annahme des neuen Vertragsangebots durch den Käufer.

Ware, die fälschlicherweise oder in zu großen Mengen vom Käufer bestellt wurde,

sowie unverkaufte Ware wird nicht vom Verkäufer zurückgenommen.

3. LIEFERUNG

Die Lieferung erfolgt ab Werk des Verkäufers in Solignano di Castelvetro

(Modena). Der Warentransport erfolgt stets auf Risiko und Gefahr des Käufers;

jede Haftung unsererseits endet mit der Übergabe an das Unternehmen. Der

Käufer trägt daher auch die Risiken im Zusammenhang mit eventuellen Brüchen,

Manipulationen und/oder Beschädigungen. Der Versand von Sendungen ins

Ausland auf dem See- oder Landweg erfolgt entsprechend den von Fall zu Fall

vereinbarten Bedingungen, die in den von der Internationalen Handelskammer

genehmigten „Incoterms“ aufgeführt sind.

4. LIEFERFRISTEN

Die für die Lieferung der Ware vereinbarten Fristen sind zugunsten beider

Vertragsparteien auszulegen. Die Lieferfristen sind lediglich Richtwerte und

nicht definitiv. Eventuelle Verzögerungen bei der Lieferung, Unterbrechungen,

vollständige oder teilweise Aussetzungen der Lieferungen berechtigen den Käufer

nicht zur Stornierung der Bestellungen oder zur Forderung von Schadensersatz

für eventuelle direkte oder indirekte Schäden.

Der Verkäufer behält sich ausdrücklich das Recht vor, jede Bestellung in

Teillieferungen auszuführen. Zwischenzeitlich vereinbarte Vertragsänderungen

bewirken eine Verlängerung der Lieferfrist um die ursprünglich vereinbarte

Frist. Bei Lieferverzögerungen von mehr als 30 Tagen kann der Käufer nach

der vorschriftsmäßigen Inverzugsetzung die Annahme weiterer Lieferungen

verweigern und bezüglich des noch nicht ausgelieferten Teils der Ware vom

Vertrag zurücktreten. Beim Rücktritt vom Vertrag bezüglich des noch nicht

ausgelieferten Teils der Ware aufgrund einer Verzögerung müssen nur die

tatsächlich ausgelieferten Artikel bezahlt werden. Schadensersatzzahlungen oder

Entschädigungen sind ausgeschlossen.

5. HÖHERE GEWALT

Der Verkäufer übernimmt keinerlei Haftung gegenüber dem Käufer für eine

eventuelle Nichterfüllung des Vertrags, die durch Ereignisse verursacht wurde,

welche sich seiner Kontrolle entziehen, wie zum Beispiel nicht erfolgte oder

verspätete Lieferung von Werkstoffen durch die Lieferanten, Schäden an den

Anlagen, Streiks oder andere Gewerkschaftsaktionen, Stromunterbrechungen,

Unterbrechungen oder Probleme im Verkehrswesen. Jedes Ereignis höherer

Gewalt führt dazu, dass die Fristen während der gesamten Zeit, in der es

andauert, ausgesetzt werden. Sollte der Vertrag infolge von Ereignissen höherer

Gewalt nicht innerhalb von 60 Tagen nach dem vereinbarten Termin ausgeführt

werden können, hat jede der beiden Parteien die Möglichkeit, von dem Vertrag

zurückzutreten. In diesem Fall ist die Rücktrittserklärung der Gegenseite innerhalb

von 10 Tagen nach Ablauf der oben aufgeführten 60 Tage per Einschreiben mit

Antwortschein oder zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC) zuzustellen; gegenseitige

Ansprüche auf Entschädigung oder Schadensersatz sind ausgeschlossen.

6. PREISE UND ZAHLUNGSFRISTEN

Die in den geltenden Katalogen ausgewiesenen Produktpreise verstehen sich ab

Werk. Daraus folgt, dass alle weiteren Kosten oder Aufwendungen in Verbindung

mit Versand, Lieferung und/oder Fracht ausschließlich der Käufer trägt. Die Preise

verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer, die

wie in der Rechnung ausgewiesen zu entrichten ist. Als Zahlungsort gilt unser

Geschäftssitz in Solignano di Castelvetro (Modena); auch bei der Ausstellung

von Tratten, Bankquittungen oder LCR bzw. bei der Ausgabe von Wechseln: Eine

eventuelle Abweichung von den oben beschriebenen Bestimmungen gilt nur,

wenn sie von uns in schriftlicher Form genehmigt wurde. Eine - auch teilweise

- verspätete Bezahlung unserer Rechnungen nach der vereinbarten Frist führt

wie gesetzlich vorgesehen automatisch dazu, dass Verzugszinsen fällig werden;

diese werden gemäß den Bestimmungen des GvD. Nr. 192 vom 9. November

2012 berechnet. Eine - auch teilweise - unterlassene oder verspätete Bezahlung

der Rechnungen, aus welchen Gründen auch immer, gibt dem Verkäufer

unbeschadet jeder anderen Maßnahme das Recht, die vorzeitige Bezahlung der

übrigen Lieferungen zu fordern oder alternativ dazu das Recht, die Lieferungen

auszusetzen oder die laufenden Verträge zu kündigen, auch wenn diese sich nicht

auf die betreffenden Zahlungen beziehen, sowie das Recht auf Schadensersatz

für eventuelle Schäden. Eine Verrechnung durch den Käufer mit eventuell

gegenüber dem Verkäufer bestehenden Forderungen ist nicht zulässig.

Für die Rechnungsstellung gelten die Preise auf der am Tag der Lieferung

geltenden Preisliste. Im Falle einer Preisänderung zwischen der

Auftragsbestätigung und dem Tag der Auslieferung hat der Verkäufer das Recht,

die vereinbarten Preise an die neue Situation anzupassen. Sollte der besagte

Preis den zum Zeitpunkt der Bestellung vereinbarten Preis um 20 % übersteigen,

ist der Käufer berechtigt, vom Kauf zurückzutreten, indem er den Verkäufer

binnen der zwingend einzuhaltenden Frist von 10 Tagen nach Erhalt der Mitteilung

über die Preiserhöhung schriftlich per Einschreiben mit Antwortschein oder

zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC) über seinen Rücktritt informiert. In Ermangelung

einer solchen Mitteilung gilt der neue Preis als akzeptiert.

7. SOLVE ET REPETE

Vor der vollständigen Bezahlung des Preises kann keinerlei Beanstandung

vorgenommen werden oder Streitfall eröffnet werden und in Erwägung gezogen

werden bezüglich der Qualität der Ware, Mängeln oder Fehlern oder jeglichem

anderen Vertragsaspekt, und es kann auch keinerlei Klage eingereicht werden.

8. EIGENTUMSVORBEHALT

Falls die Zahlung wie vertraglich vereinbart ganz oder teilweise nach der

Lieferung geleistet werden muss, bleiben die gelieferten Produkte bis zur

vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises Eigentum des Verkäufers. Die

Ware, die Gegenstand des Eigentumsvorbehalts ist, muss vom Käufer physisch

getrennt aufbewahrt und als Eigentum des Verkäufers deklariert werden. Der

Käufer darf Waren, die Gegenstand eines Eigentumsvorbehalts des Verkäufers

sind, nicht außerhalb seiner üblichen Geschäftsbedingungen verkaufen und

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