(DE) ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
1. Vertragsbestimmungen
Die vorliegenden allgemeinen Bedingungen regeln, außer bei eventuellen schriftlich vereinbarten Änderungen oder Abweichun-
gen, alle Verkaufsverträge zwischen uns und dem Käufer, also sowohl den mit der Annahme der Bestellung abgeschlossenen
Vertrag als auch jeden künftigen Vertrag bezüglich der Lieferung von Erzeugnissen unserer Gesellschaft, die mit folgenden und
verschiedenen Aufträgen bestellt werden. Die Ab
änderungen der allgemeinen Verkaufsbedingungen, die Angebote, die Tran-
saktionen, die Gutschriften oder die Preisnachlässe, die mit unseren Vertretern oder sonstigen Vermittlern vereinbart werden,
sind nicht gültig, wenn sie nicht von unserer Hauptniederlassung schriftlich bestätigt worden sind und sie sind auf jeden Fall auf
die Verträge, auf die sie sich beziehen, beschr
änkt.
2. Gegenstand der Lleferung
Die Lieferung umfasst nur die Leistungen, Materialien und Mengen, die in unserer Auftragsbestätigung oder in anderen von uns
stammenden schriftlichen Mitteilungen genau angegeben sind. Der Text unserer Auftragsbestätigung ist in jedem Fall maßge-
blich, falls dieser gegenüber dem Text des eventuellen Angebots oder der Bestellung abweicht. Die teilweise Ausführung der
Bestellung, ohne vorhergehende Bestätigung, bedeutet nicht unsere Zustimmung für die gesamte Bestellung, sondern nur die
teilweise Zustimmung bezüglich der gelieferten Ware. Auf jeden Fall kommt die Übergabe der Ware an den Frachtführer einer
Annahme des neuen Vertragsangebotes durch den K
äufer gleich. Falls im Auftragsangebot nicht anders angegeben, wird das
Material in der normalen Stärke geliefert, das heißt nicht extrastark gegenüber den Angaben in unserem gültigen Katalog und
in unserer Preisliste.
3. Auftragsbestätigung
Falls bei einzelnen Elementen unserer Auftragsbestätigung Abweichungen gegenüber den Vereinbarungen oder Bestellungen
bestehen, muss der Käufer, der diese Abweichungen nicht innerhalb von zehn Tagen nach Empfang der Bestätigung, per
Einschreiben beanstandet, die Auftragsbestätigung so akzeptieren, wie sie abgefasst worden ist.
4. Lieferungen
Die Ware reist, auch wenn sie „frei Ankunftsort” oder „frei Haus“ des Käufers verkauft wird, auf Risiko und Gefahr des letzteren
und jegliche Haftung unsererseits erlischt mit der Übergabe an den Transportunternehmer, gegenüber dem der Käufer - nach
den entsprechenden Überprüfungen - eventuelle Reklamationen geltend machen muss. Die Bereitstellung der Ware, soweit
sie zum Zeitpunkt der Bestellung verfügbar ist und vorbehaltlich der Angaben von Punkt Nr. 1, kann nie früher als drei Werktage
nach Eingang der Bestellung bei uns verlangt werden. Bei Versendungen ins Ausland, auf dem See- oder Landweg, gelten
die von Mal zu Mal gewählten Bedingungen, die in den, von der Internationalen Handelskammer im Jahre 1990 und in den
Folgejahren anerkannten, “Incoterms” enthalten sind.
5. Liefertermine
Die festgesetzten Liefertermine verstehen sich zugunsten beider Vertragspartner. Soweit keine besonderen Bedingungen
eingefügt sind, sind sie als ungefähr und nicht verbindlich anzusehen. Wenn Veränderungen am Vertrag vorgenommen worden
sind, so verlängert sich die Frist um einen Zeitraum, der der anfänglich festgesetzten Frist entspricht. Jeder Fall von höherer
Gewalt setzt die Frist für seine gesamte Länge aus. Falls in Folge von Fällen höherer Gewalt der Vertrag innerhalb von 60
Tagen nach Ablauf des Termins nicht zur Ausführung kommt, hat jede der beiden Parteien die Möglichkeit, vom Vertrag zu-
rückzutreten. In diesem Fall muss die Rücktrittserklärung innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf der oben genannten 60 Tage
per Einschreibebrief mit Rückantwort an die Gegenseite geschickt werden; gegenseitige Ansprüche auf Schadenersatz oder
Wiedergutmachung bleiben ausgeschlossen.
6. Zahlungen
Als Zahlungsort gilt unser Verwaltungssitz in Castellarano - Reggio Emilia (Italien), auch im Fall der Ausstellung von Tratten,
Wechseln oder Bankakzepten: eventuelle Abweichungen hiervon sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung gültig. Für Ma-
teriallieferungen mit einem Gesamtbetrag von unter 1.550
x
(Tausendfünfhundertfünfzig) wird ein Bankakzept mit einer Laufzeit
von 60 Tagen ab Rechnungsstellung ausgestellt, einschließlich Umsatzsteuer, unabhängig von den gewöhnlichen, dem Käufer
vorbehaltenen Geschäftsbedingungen. Bei Beträgen, für die Ratenzahlung vorgesehen ist, wird die Umsatzsteuer in jedem Fall
durch Bankakzept mit einer Laufzeit von 30 Tagen nach Rechnungsstellung eingezogen.
Der - auch teilweise - Verzug der vereinbarten Zahlungsfrist unserer Rechnungen hat, wie gesetzlich vorgesehen, unmittelbar
eine Erhebung von Verzugszinsen zur Folge, die auf Basis des offiziellen Diskontsatzes plus 6 Punkte errechnet werden.
Darüber hinaus berechtigt uns eine, auch teilweise, Zahlungsverspätung oder Nichtzahlung der Rechnungen - aus jedwedem
Grund -, unbeschadet anderer Maßnahmen, die Vorauszahlungen der verbleibenden Lieferungen zu verlangen. Die - auch teil-
weise - Nichtzahlung oder Zahlungsverzögerung der Rechnungspreise oder der Rechnungsbeträge innerhalb der vereinbarten
Zahlungsfristen führt zur Auflösung des Vertrages gemäß Art. 1456 des ital. Bürgerlichen Gesetzbuches und rechtfertigt, in
jedem Fall, gemäß Art. 1460 des ital. Bürgerlichen Gesetzbuches die Ablehnung, weitere eventuelle Vertragsverpflichtungen
zu erfüllen, sowie die Annullierung eventueller sonstiger laufender Lieferungen, ohne dass dem Käufer daraus ein Anspruch auf
Ausgleich, Schadenersatz oder anderes entsteht.
7. Solve et Repete
Außer bei Nichtigkeit, Annullierung und Aufhebung des Vertrages berechtigt den Käufer keine Einwendung zur Zahlungsver-
zögerung oder Nichtzahlung.
8. Eigentumsvorbehalt
In Fällen, in denen die Zahlung laut vertraglicher Vereinbarung ganz oder teilweise nach der Lieferung erfolgt, verbleibt die
gelieferte Ware bis zur vollständigen Begleichung des Rechnungsbetrags unser Eigentum.
9. Garantie und Entsprechende Schiedsklausel
Die Garantieleistungen für unsere Materialien erfolgen in Übereinstimmung mit den derzeit geltenden UNI-DIN-EN-Richtlinien.
Unsere Garantie ist auf Materialien erster Wahl, mit einer Toleranz von 5% (fünf Prozent), begrenzt.
Jegliche Mängelgarantie bleibt somit für Mindersortierungen, Stockware oder Sonderposten ausdrücklich ausgeschlossen. Die
Kollektionen GranitiFiandre sind Materialien, die Farb- und/oder Äderungsabweichungen aufweisen können, da sie natürliche
und von Menschen hergestellte Produkte sind. Dieses verkaufte, gesehene und angenommene Material zeigt hochwertige
Eigenschaften, was die Farb- und/ oder Äderungsvarianten der einzelnen Stücke betrifft. Eventuelle Reklamationen oder Bean-
standungen sind, bei sonstigem Anspruchsverlusts, per Einschreiben ausschließlich unserem Verwaltungssitz in Castellarano
- Reggio Emilia (Italien) in jedem Fall vor der Verlegung der Materialen und innerhalb der gesetzlichen Fristen von zehn Tagen ab
dem Empfang der Ware und, auf jeden Fall, bevor die Ware an dritte Personen weiterverkauft wird, mitzuteilen. Die Verlegung
des Materials hat den Verfall der Haftung und den Verzicht auf Garantie gemäß Art. 1490 des ital. BGB sowohl für offensichtli-
che als auch für versteckte Mängel zur Folge. Abweichungen des Farbtons können nicht als Materialmangel geltend gemacht
werden. In jedem fall umfasst unsere Garantie ausschliesslich den Ersatz des als Fehlerhaft Anerkannten Materials
unter Ausschluss jeder Weiteren und hiervon abweichenden Haftung. Eventuelle Beanstandungen des Materials berech-
tigen den Käufer nicht, die Zahlungen zu den vereinbarten Terminen ganz oder teilweise, im Sinne des vorausgehenden Punkt
7, einzustellen oder zu verspäten.
Alle Streitfälle bezüglich der Ermittlung des Garantieanspruchs, der Schadensfestsetzung und -quantifizierung, die nicht auf
gütlichem Wege unter den Parteien beigelegt werden können, werden dem nicht förmlichen Schiedsgerichtsverfahren eines
Einzelschiedsrichters gemäß der Bestimmungen der beim Centro Ceramico Bologna (Italian Ceramic Center) eingerichteten
Schiedsgerichtskammer übergeben. Die Parteien erklären, diese Verfahrensordnung bedingungslos und unanfechtbar zu
akzeptieren.
10. Exportverbot
Wenn nicht anders vereinbart, ist dem Käufer der Export der ihm gelieferten Materialien oder die Überlassung derselben an
Firmen oder Personen, die diese exportieren, untersagt.
11. Gerichtsstand
Unbeschadet der Bestimmungen laut Punkt 9 ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ausschließlich Reggio Emilia.
12. Wirksamkeit Jeder Bedingung
Die oben wiedergegebenen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind absolut nicht als reine formelle Klauseln zu verstehen. Sie
sind wirksam und repräsentieren den tatsächlichen Geschäftswillen der Parteien.
• Wir haften nur und ausschließlich für die in unseren Werken ausgeführte Polierung.
• Das Material vor dem Verlegen prüfen und mischen. Es werden keine Beanstandungen akzeptiert, nachdem das Material
bereits verlegt wurde.
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