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PLAnUnG / AUSLeGUnG

BeRecHnUnG

Mit diesen Randzonen können höhere Wärmeverluste z. B. vor großflächi-

gen Verglasungen berücksichtigt und abgefangen werden.

Die Breite von Randzonen sollte 1,0 m nicht überschreiten. Weiterhin soll-

ten Randzonen über die gesamten Außenwände, in denen Fenster ange-

ordnet sind, verlegt sein.

Beträgt der Rohrabstand in der Aufenthaltszone VA 100 oder VA 150 sollte

der Verlegeabstand (VA) der Randzone VA 75 sein. Beim Rohrabstand von

VA 200 bis VA 300 sollte diese VA 100 betragen. Müssen extrem hohe

Heizleistungen durch die Randzone erbracht werden, so kann diese auch

mit einem Verlegeabstand von VA 50 ausgeführt werden.

Die Randzone sollte in der Regel als eigenständiger Heizkreis, d. h. mit

eigener Anbindungsleitung, ausgeführt sein. Bei kleinen Räumen mit ge-

ringer Randzone kann die integrierte Ausführung gewählt werden, d. h.

Randzonenbereich und Aufenthaltsbereich werden als kombinierter Heiz-

kreis verlegt.

Aufenthaltszone

Die Verweilbereiche werden entsprechend dem berechneten Rohrabstand

verlegt. Rohrabstände, die größer als 30 cm sind, sind wegen der hohen

Welligkeit der Fußbodenoberflächentemperaturen nur in Ausnahmefällen

zulässig.

küchen:

Da während der Planungsphase die durch Einbaumöbel überdeckte Fläche

in den meisten Fällen nicht bekannt ist, sollten in Küchen (unter Berück-

sichtigung der max. zulässigen Oberflächentemperatur) mindestens VA

150 geplant und verlegt werden. Aussparungen unter Einbaumöbeln sind

möglichst zu vermeiden.

Bäder:

In Bädern, WC-Bereichen und Umgehungsflächen von Schwimmbädern ist

ein Rohrabstand (unter Berücksichtigung der max. zulässigen Oberflächen-

temperatur) von mindestens VA 100 mm einzuplanen und einzubauen, da in

diesen Räumen ein direkter Fußkontakt am häufigsten ist.