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Mit diesen Randzonen können höhere Wärmeverluste z. B. vor großflächi-
gen Verglasungen berücksichtigt und abgefangen werden.
Die Breite von Randzonen sollte 1,0 m nicht überschreiten. Weiterhin soll-
ten Randzonen über die gesamten Außenwände, in denen Fenster ange-
ordnet sind, verlegt sein.
Beträgt der Rohrabstand in der Aufenthaltszone VA 100 oder VA 150 sollte
der Verlegeabstand (VA) der Randzone VA 75 sein. Beim Rohrabstand von
VA 200 bis VA 300 sollte diese VA 100 betragen. Müssen extrem hohe
Heizleistungen durch die Randzone erbracht werden, so kann diese auch
mit einem Verlegeabstand von VA 50 ausgeführt werden.
Die Randzone sollte in der Regel als eigenständiger Heizkreis, d. h. mit
eigener Anbindungsleitung, ausgeführt sein. Bei kleinen Räumen mit ge-
ringer Randzone kann die integrierte Ausführung gewählt werden, d. h.
Randzonenbereich und Aufenthaltsbereich werden als kombinierter Heiz-
kreis verlegt.
Aufenthaltszone
Die Verweilbereiche werden entsprechend dem berechneten Rohrabstand
verlegt. Rohrabstände, die größer als 30 cm sind, sind wegen der hohen
Welligkeit der Fußbodenoberflächentemperaturen nur in Ausnahmefällen
zulässig.
Da während der Planungsphase die durch Einbaumöbel überdeckte Fläche
in den meisten Fällen nicht bekannt ist, sollten in Küchen (unter Berück-
sichtigung der max. zulässigen Oberflächentemperatur) mindestens VA
150 geplant und verlegt werden. Aussparungen unter Einbaumöbeln sind
möglichst zu vermeiden.
In Bädern, WC-Bereichen und Umgehungsflächen von Schwimmbädern ist
ein Rohrabstand (unter Berücksichtigung der max. zulässigen Oberflächen-
temperatur) von mindestens VA 100 mm einzuplanen und einzubauen, da in
diesen Räumen ein direkter Fußkontakt am häufigsten ist.