3.1.0.2 SPEZIFISCHE ANFORDERUNGEN FÜR DAS KÄLTEMITTEL R290 (INSTALLATEUR

)

Bei der Installation von Geräten, die das Kältemittel R290 (Propan) enthalten, klassifiziert als A2L/A3

,

muss die Konformität des Lokals mit den Bestimmungen von EN 378 sowie, soweit anwendbar, vo

n

IEC 60335-2-40 überprüft werden. Diese Normen definieren die Kriterien für die Sicherheit der Persone

n

und Gegenstände und legen die Grenzwerte der zulässigen Kältemittelfüllung in Abhängigkeit vom Volumen

und die Eigenschaften des Lokals fest

.

Die Überprüfung erfolgt durch Berechnung der max. zulässigen Kältemittelfüllung (M) im Installationslokal

unter Verwendung der folgenden Gleichung:

wobei

:

M = maximal zulässige Kältemittelfüllung in kg

LFL = unterer Entflammbarkeitsgrenzwert in kg/m3 (per R290: typischer Wert 0,038 kg/m3

)

h = Installationshöhe des Geräts m, entsprechend:

0,6 m Bodeninstallation

1,0 m Installation an Fenste

r

1,8 m Wandinstallatio

n

2,2 m Deckeninstallation

A = Oberfläche des Lokals in m

2

Zum Beispiel kann ein MOKA10/12 auf einer Mindestfläche von 10 m2 installiert werden, wenn das Gerät auf

einer Höhe von 2,2 m positioniert wird, da die max. zulässige Füllung 0,292 kg Gas R290 beträgt.

Der Wert LFL stellt einen wesentlichen Parameter für die Risikobewertung dar:

Konzentrationen von R290 zwischen 2,1 % und 9,5 % in Luft können potenziell explosive

Atmosphären erzeugen.

Falls die Oberfläche des Lokals dazu führt, dass die reale Kältemittelfüllung des Geräts unter oder gleic

h

dem berechneten max. Wert (M) liegt, entspricht die Installation den Bestimmungen.

Falls die erforderlich Mindestoberfläche nicht beachtet wird, müssen permanente Belüftungssystem

e

vorgesehen werden, die das Risiko einer Akkumulation von Kältegas verringern.

Die zulässigen Lösungen sind

:

a) Öffnungen nach außen: Ausführung mit permanenten Lüftungsgittern oder -öffnungen zum Außenbereich

.

b) Verbindung mit angrenzenden Lokalen: Ausführung von permanenten Öffnungen zu angrenzende

n

Lokalen, soweit diese Lokale die von der Norm vorgesehenen Sicherheitsanforderungen erfüllen; es sin

d

keine Zündquellen oder Gefahrensituationen vorhanden.

Die Lüftungsöffnungen müssen unter Beachtung der Angaben von EN 378 sowie der folgenden Anweisunge

n

geplant und ausgeführt werden

:

• Positionierung: Die Öffnungen müssen in der Nähe des Bodens ausgeführt werden, da R290 schwerer als Luft

ist und sich unten absetzt.

• Nützliche Durchgangsfl äche: Der freie Querschnitt des Gitters muss den Vorgaben der Norm oder de

s

Handbuches des Geräts entsprechen. Unverbindliche Werte in der Größenordnung von 200–300 cm2

Nettofl äche.

• Effektive frei Fläche: Berücksichtigen werden muss die effektiv für den Durchgang der Luft verfügbare Fläch

e

(nach Abzug von Rahmen und Lamellen).

• Permanente Belüftung: Die Öffnungen müssen eine kontinuierliche natürliche Belüftung garantieren und es

darf nicht möglich sein, sie zu schließen oder zu verstopfen.

• Abwesenheit von Hindernissen: Die Gitter dürfen nicht von Möbelstücken, Vorhängen und sonstige

n

Elementen verdeckt werden.

• Sicherer Auslass nach aßen: Die Öffnungen müssen fern von Schächten, Abfl üssen und Lufteinlässen andere

r

Anlagen mit Zündquellen (Schalttafeln, Motoren usw.) positioniert werden.

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