3.1.0.2 SPEZIFISCHE ANFORDERUNGEN FÜR DAS KÄLTEMITTEL R290 (INSTALLATEUR
)
Bei der Installation von Geräten, die das Kältemittel R290 (Propan) enthalten, klassifiziert als A2L/A3
,
muss die Konformität des Lokals mit den Bestimmungen von EN 378 sowie, soweit anwendbar, vo
n
IEC 60335-2-40 überprüft werden. Diese Normen definieren die Kriterien für die Sicherheit der Persone
n
und Gegenstände und legen die Grenzwerte der zulässigen Kältemittelfüllung in Abhängigkeit vom Volumen
und die Eigenschaften des Lokals fest
.
Die Überprüfung erfolgt durch Berechnung der max. zulässigen Kältemittelfüllung (M) im Installationslokal
unter Verwendung der folgenden Gleichung:
wobei
:
M = maximal zulässige Kältemittelfüllung in kg
LFL = unterer Entflammbarkeitsgrenzwert in kg/m3 (per R290: typischer Wert 0,038 kg/m3
)
h = Installationshöhe des Geräts m, entsprechend:
0,6 m Bodeninstallation
1,0 m Installation an Fenste
r
1,8 m Wandinstallatio
n
2,2 m Deckeninstallation
A = Oberfläche des Lokals in m
2
Zum Beispiel kann ein MOKA10/12 auf einer Mindestfläche von 10 m2 installiert werden, wenn das Gerät auf
einer Höhe von 2,2 m positioniert wird, da die max. zulässige Füllung 0,292 kg Gas R290 beträgt.
Der Wert LFL stellt einen wesentlichen Parameter für die Risikobewertung dar:
Konzentrationen von R290 zwischen 2,1 % und 9,5 % in Luft können potenziell explosive
Atmosphären erzeugen.
Falls die Oberfläche des Lokals dazu führt, dass die reale Kältemittelfüllung des Geräts unter oder gleic
h
dem berechneten max. Wert (M) liegt, entspricht die Installation den Bestimmungen.
Falls die erforderlich Mindestoberfläche nicht beachtet wird, müssen permanente Belüftungssystem
e
vorgesehen werden, die das Risiko einer Akkumulation von Kältegas verringern.
Die zulässigen Lösungen sind
:
a) Öffnungen nach außen: Ausführung mit permanenten Lüftungsgittern oder -öffnungen zum Außenbereich
.
b) Verbindung mit angrenzenden Lokalen: Ausführung von permanenten Öffnungen zu angrenzende
n
Lokalen, soweit diese Lokale die von der Norm vorgesehenen Sicherheitsanforderungen erfüllen; es sin
d
keine Zündquellen oder Gefahrensituationen vorhanden.
Die Lüftungsöffnungen müssen unter Beachtung der Angaben von EN 378 sowie der folgenden Anweisunge
n
geplant und ausgeführt werden
:
• Positionierung: Die Öffnungen müssen in der Nähe des Bodens ausgeführt werden, da R290 schwerer als Luft
ist und sich unten absetzt.
• Nützliche Durchgangsfl äche: Der freie Querschnitt des Gitters muss den Vorgaben der Norm oder de
s
Handbuches des Geräts entsprechen. Unverbindliche Werte in der Größenordnung von 200–300 cm2
Nettofl äche.
• Effektive frei Fläche: Berücksichtigen werden muss die effektiv für den Durchgang der Luft verfügbare Fläch
e
(nach Abzug von Rahmen und Lamellen).
• Permanente Belüftung: Die Öffnungen müssen eine kontinuierliche natürliche Belüftung garantieren und es
darf nicht möglich sein, sie zu schließen oder zu verstopfen.
• Abwesenheit von Hindernissen: Die Gitter dürfen nicht von Möbelstücken, Vorhängen und sonstige
n
Elementen verdeckt werden.
• Sicherer Auslass nach aßen: Die Öffnungen müssen fern von Schächten, Abfl üssen und Lufteinlässen andere
r
Anlagen mit Zündquellen (Schalttafeln, Motoren usw.) positioniert werden.
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