System, das den Grad der Schutzklasse für den Zugang zu
gefährlichen Teilen anzeigt, um das Eindringen von Festkörp-
ern und / oder das Eindringen von Wasser zu verhindern.
1 mm
Der Schutz basiert nicht nur auf der Hauptisolation, sondern
auch auf einer zusätzliche Sicherheitsmaßnahme durch
die Verbindung der leitenden Teile über einem Schutzleiter
(geerdet), der zur feststehenden elektrischen Installation
gehört, in der Weise, dass leitfähige Teile nicht unter Span-
nung gesetzt werden, falls es zu einem Ausfall der Hauptiso-
lierung kommt.
Die Klasse-II-Geräte sind so konzipiert, damit sie keine
Masseverbindung benötigen. Sie sind so konstruiert, dass ein
einzelner Fehler nicht zum Kontakt mit gef
ährlichen Span-
nungen für den Benutzer führt. Dies wird durch die Konzep-
tion des Behältermantels in Isoliermaterialien erreicht, oder
auf andere Weise, so dass die stromf
ührenden Teile durch
eine Doppelschicht aus isolierendem Material oder durch
Verwendung von verstärkter Isolierung umgeben sind.
Eine Einheit ist definiert als Klasse III, wenn der Schutz
gegen elektrischen Schlag auf der Tatsache beruht, dass die
Spannungen nur als sehr niedrige Sicherheitsspannungen
SELV (Extra Low Voltage Safety) anliegen. In der Praxis wird
dies durch eine Batterie oder durch einen SELV Transforma-
tor sichergestellt.
Richtlinien 89/336 / EWG und 73/23 / EWG Festlegung der
grundlegenden Sicherheitsanforderungen und EMV-Anfor-
derungen für elektrische Materialien auf dem europäischen
Markt. Diese Anforderungen müssen durch geeignete tech-
nische Tests und die Konformität des Materials überprüft
werden, und werden angezeigt
furch das CE-Zeichen auf dem Produkt oder der Verpackung.
Die Kennzeichnung ist obligatorisch und der Hersteller ist
direkt verantwortlich für die Produktkonformität mit den
grundlegenden Anforderungen der oben genannten Richt-
linien. Der Vertrieb, Marketing und der Kauf von Produkten
ohne Beschriftung ist daher nicht im Einklang mit Richtlinien
und strafbar.
Alle elektrischen Geräte werden mit der Schaltung verbun-
den, indem ein Mindestabstand von 0,60 m von Waschbecken
gehalten wird, von Duschkabinen und Badewannen und 1,20
m von Duschköpfen.
C
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A
R
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