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Anforderungen
Die Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiespa-
rende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung – EnEV)
schreibt durch §14 Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlage vor:
(2) Heizungstechnische Anlagen mit Wasser als Wärmeträger müssen
beim Einbau in Gebäuden mit selbständig wirkenden Einrichtungen zur
raumweisen Regelung der Raumtemperatur ausgestattet werden.
Somit muss jede Flächenheizungsanlage in Wohnbauten mit einer Einzel-
raumregelung ausgerüstet sein.
Vorregelung
Im Sinne der Energieeinsparverordnung sind die Flächenheizungsanlagen
mit witterungsabhängigen Reglern vorzuregeln.
Diese Anforderung wird in den meisten Fällen durch gleitende Fahrweise
der Wärmeerzeuger erfüllt. Bei Kombinationsanlagen wird mit Rücklauf-
beimischung gearbeitet, so dass für beide Regelkreise die außentempera-
turgesteuerte Vorregelung gegeben ist.
nachtabsenkung
Eine Nachtabsenkung ist auch bei Flächenheizungen sinnvoll. Es werden
lediglich die Absenk- und Aufheizzeiten entsprechend vorverlegt.
Es ist von Verzugszeiten von etwa 1,5 bis 3,0 Stunden auszugehen.
übertemperaturabsicherung
Eine Absicherung gegen Übertemperatur ist zwingend erforderlich!
In der Regel werden Anlegethermostate montiert, die bei Überschreitung
der eingestellten Temperatur entweder die Umwälzpumpe abschalten oder
den verwendeten Mischermotor schließen.
Eine Schwerkraftbremse oder ein Rückschlagventil sind nachzuschalten.
Die Übertemperatursicherung sollte auf 60 °C eingestellt sein.
Umwälzpumpe
Die Umwälzpumpe ist entsprechend der berechneten Wassermenge und
dem größten Druckverlust zu bemessen.