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ReGeLUnGSTecHnik

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Anforderungen

Die Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiespa-

rende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung – EnEV)

schreibt durch §14 Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlage vor:

(2) Heizungstechnische Anlagen mit Wasser als Wärmeträger müssen

beim Einbau in Gebäuden mit selbständig wirkenden Einrichtungen zur

raumweisen Regelung der Raumtemperatur ausgestattet werden.

Somit muss jede Flächenheizungsanlage in Wohnbauten mit einer Einzel-

raumregelung ausgerüstet sein.

Vorregelung

Im Sinne der Energieeinsparverordnung sind die Flächenheizungsanlagen

mit witterungsabhängigen Reglern vorzuregeln.

Diese Anforderung wird in den meisten Fällen durch gleitende Fahrweise

der Wärmeerzeuger erfüllt. Bei Kombinationsanlagen wird mit Rücklauf-

beimischung gearbeitet, so dass für beide Regelkreise die außentempera-

turgesteuerte Vorregelung gegeben ist.

nachtabsenkung

Eine Nachtabsenkung ist auch bei Flächenheizungen sinnvoll. Es werden

lediglich die Absenk- und Aufheizzeiten entsprechend vorverlegt.

Es ist von Verzugszeiten von etwa 1,5 bis 3,0 Stunden auszugehen.

übertemperaturabsicherung

Eine Absicherung gegen Übertemperatur ist zwingend erforderlich!

In der Regel werden Anlegethermostate montiert, die bei Überschreitung

der eingestellten Temperatur entweder die Umwälzpumpe abschalten oder

den verwendeten Mischermotor schließen.

Eine Schwerkraftbremse oder ein Rückschlagventil sind nachzuschalten.

Die Übertemperatursicherung sollte auf 60 °C eingestellt sein.

Umwälzpumpe

Die Umwälzpumpe ist entsprechend der berechneten Wassermenge und

dem größten Druckverlust zu bemessen.